Wie die Gemeinde Füllinsdorf berichtet, ist das Abbrennen von Feuerwerk in den Gemeinden der Region Liestal inklusive dem Siedlungsgebiet strikte verboten.
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Ein Feuer lodert (Symbolbild). - Pixabay
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Zusätzlich zum geltenden Feuerverbot im Wald oder an Waldrändern mit einem Mindestabstand von 50 Metern, welches auch für Grills jeglicher Art gilt, wurde aufgrund der lange anhaltenden Trockenheit in den Gemeinden Arisdorf, Bubendorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg, Itingen, Lausen, Liestal, Lupsingen, Seltisberg und Ziefen per sofort das Feuerwerksverbot beschlossen.

Mit diesem Verbot ist das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen in diesen Gemeindegebieten inklusive dem Siedlungsgebiet strikte verboten.

Die Bevölkerung ist zudem gebeten, auch im Siedlungsgebiet Sorge beim Grillieren zu tragen, da der Funkenflug gefährlich ist. Rückfragen sind an die Gemeindeverwaltungen der involvierten Gemeinden zu richten.

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