Seegräben stimmt über die Statutenrevision ab
Wie die Gemeinde Seegräben mitteilt, wird am 26. September 2021 über eine Statutenrevision des Zweckverbandes Region Zürcher Oberland (RZO) abgestimmt.

Am 26. September 2021 wird über die Statutenrevision des Zweckverbandes Region Zürcher Oberland (RZO) abgestimmt. Dies ist aufgrund des neuen Gemeindegesetzes notwendig. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, die Organisation in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen neu zu strukturieren. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigen die Annahme der Vorlage.
Aufgrund der Revision des Gemeindegesetzes (in Kraft seit 1. Januar 2018) müssen die Zweckverbände neu einen eigenen Haushalt führen. Dazu ist eine Totalrevision der Statuten erforderlich. Die Zweckverbände haben somit künftig eine eigene Bilanz.
Im Rahmen der notwendigen Totalrevision wird die Gelegenheit genutzt, weitere Änderungen umzusetzen
Die RZO besteht momentan aus 20 Mitgliedsgemeinden mit rund 170'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Neben der regionalen Planung bilden die Geschäftsfelder Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Tourismus den Schwerpunkt aller Aktivitäten.
In einem wegweisenden Entscheid haben die Delegiertenversammlung und die Mitgliedsgemeinden im Jahr 2016 die Weiterführung und Etablierung der regionalen Standortförderung und der Kultur Zürioberland unter dem Titel «Haus der Region» beschlossen. Dadurch wurde eine engere Zusammenarbeit mit den Vereinen Pro Zürcher Bergebiet (PZB) und Zürioberland Tourismus (ZOT) sowie einer Integration bzw. Übertragung der operativen Aufgaben ins Regionalmanagement angestrebt.
Der neue Verein «Standortförderung Zürioberland» wird gegründet
Aus einem Organisationsentwicklungsprozess dieser drei Organisationen hat sich nun ergeben, dass ein Zusammenschluss der Aufgaben der integrierten Standortförderung in einem neuen Verein «Standortförderung Zürioberland» erfolgen soll. Diesem Verein sollen neben den Gemeinden auch Private und Firmen angehören können.
Seitens der RZO betreffen die Änderungen die bisherigen sogenannten freiwilligen Geschäftsfelder (Art. 6-8 der Statuten), die in den neuen Verein überführt werden sollen. Der Tätigkeitsbereich des Zweckverbandes soll sich künftig auf die Regionalplanungsaufgaben beschränken, die nach kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) zwingend von einem Zweckverband geleistet werden müssen.
Seegräben unterstützt die Revision
Es soll aber auch künftig eine enge und verbindliche Zusammenarbeit mit der anderen Organisation vorgesehen werden. Für Seegräben nimmt Gemeindepräsident Marco Pezzatti als Delegierter Einsitz in den entsprechenden Gremien.
Der Gemeinderat erachtet die zwingende Entflechtung der Haushalte sowie die Konzentration auf die Planungsaufgaben als sinnvoll und hat daher im März seine Unterstützung der Revision beschlossen und empfiehlt den Stimmberechtigen die Annahme der Vorlage.