Wie die Gemeinde Russikon schreibt, hat sie einen Leitfaden mit Gestaltungsrichtlichtlinien für Kernzonenbauten auf dem Gemeindegebiet erstellen lassen.
Russikon Dorf, an der Kirchgasse in Russikon (ZH).
Russikon Dorf, an der Kirchgasse in Russikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung und deren Materialisierung und Farbgebung bilden zentrale Elemente bei der Beurteilung der ortsbaulichen Einordnung von Baugesuchen in der Kernzone.

Aufgrund des grossen Spielraums besteht im Vollzug eine gewisse Tendenz, mit starren, einfach handhabbaren Regeln zu operieren.

Dem Aspekt der situationsbezogenen Einordnung kann damit nicht ausreichend Rechnung getragen werden und der Spielraum, den die Russiker Bau- und Zonenordnung (BZO) im Sinne einer qualitätsvollen Weiterentwicklung des Ortsbilds eröffnet, wird nicht genutzt.

Grundsatzleitfaden für Bauten in den Kernzonen

Im Auftrag des Bauausschusses hat das Planungsbüro Suter von Känel Wild, Zürich, einen Leitfaden mit Grundsätzen zur Materialisierung, Farbgebung, Fenster-, Fassaden- und Dachgestaltung sowie zur Anordnung von Balkonen in der Kernzone erstellt, welche mit den Einordnungs- und Gestaltungsanforderungen der BZO vereinbar sind und im Einzelfall auf das konkrete Bauvorhaben sachbezogen und situationsgerecht angewendet werden können.

Ebenso wurden Aussagen zur Anordnung und Ausgestaltung der Aussenräume formuliert.

Dabei wurden die Aspekte Parkierung, Wärmepumpen, Sichtschutzwände, Mauern und Reklamen berücksichtigt.

Leitfaden dient als Vollzugs- und Orientierungshilfe

Wegleitend bei der Erarbeitung des Leitfadens war der Grundsatz, dass alle Bauvorhaben zu einer qualitätsvollen architektonischen Weiterentwicklung des Ortsbilds beitragen sollen.

Dieser Leitfaden mit Gestaltungsgrundsätzen und -empfehlungen dient als Vollzugshilfe für den Bauausschuss und bietet für Bauherrschaften und Planern eine Orientierungshilfe für die kernzonengerechte Gestaltung von Bauprojekten.

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