Hittnau stellt Jugendförderungsbeiträge 2022 bereit
Wie die Gemeinde Hittnau informiert, können Vereine und Organisationen mit Jugendabteilungen bis 17. Juni 2022 Anträge auf Förderung stellen.

Ab 17. Mai 2022 können die Gesuche für die Jugendförderungsbeiträge 2022 eingereicht werden. Beitragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Jugendabteilungen. Sie erhalten einen Beitrag von 80 Franken pro Kind oder Jugendlicher bis und mit zurückgelegtem 18. Altersjahr, Jahrgang 2004 und jünger mit Wohnsitz in Hittnau.
Beansprucht ein Verein oder eine Organisation Beträge unter Angabe falscher Daten, kann die Gemeinde Hittnau die entsprechenden Beiträge streichen oder auf unbestimmte Zeit sperren. Die Rückerstattung von zu Unrecht bezogenen Geldern bleibt vorbehalten.
Das Gesuch muss eine vollständige alphabetische Mitgliederliste mit Stichtag 31. Dezember 2021 mit Name und Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Eintrittsdatum und Unterschrift der beitragsberechtigten, aktiven Mitglieder oder vom Erziehungsberechtigten oder dem Zahlungsnachweis des vereinsinternen Mitgliederbeitrags enthalten.
Die aufgeführten Mitglieder müssen mindestens seit dem 1. Juli 2021 Vereinsmitglied sein. Gesuche sind bis spätestens am Freitag, 17. Juni 2022, an die Gemeinde Hittnau einzureichen.