Der Gemeinderat hatte im Februar 2021 den überarbeiteten Entwurf der Polizeiverordnung z. Hd. einer Vernehmlassung verabschiedet.
Polizei (Symbolbild)
Polizei. (Symbolbild) - Keystone
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Während der Vernehmlassungsdauer von drei Monaten konnte der Gemeinderat Hittnau einzelne Änderungsanträge, Anregungen, Fragen und Bemerkungen entgegennehmen. Innerhalb der Frist sind einige Stellungnahmen und Rückmeldungen eingegangen. In seiner Sitzung vom 7. Juli 2021 nahm der Gemeinderat davon Kenntnis.

Wenige Anpassungen, dafür zeitgemäss

Der bereits zu Vernehmlassungsbeginn festgelegte Grundsatz, Bestimmungen, die in übergeordneten Gesetzen bereits ausführlich enthalten sind, nach Möglichkeit wegzulassen, wurde weitgehend begrüsst. Die redaktionell überarbeiteten Artikel erleichtern zudem die Lesbarkeit der vorliegenden Polizeiverordnung.

Der Gemeinderat nahm die eingereichten Anträge mehrheitlich in die definitive Fassung auf, wie auch das Anliegen der Jugendlichen, auch während der Ruhezeiten Musik über Lautsprecher und Verstärkeranlagen im Freien hören zu können.

Neben solchen regulatorischen Änderungen führt die Polizeiverordnung auch die Kompetenzen zur Erteilung von Bewilligungen auf, welche vom Gemeinderat aufgrund der neuen Behörden- und Verwaltungsorganisation an die Verwaltung weitergegeben werden.

Weitere Schritte

In einem nächsten Schritt wird die definitive Version der neuen Polizeiverordnung fertiggestellt und dem Gemeinderat im August zur definitiven Beschlussfassung z. Hd. einer der nächsten Gemeindeversammlungen vorgelegt.

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