Hittnau: Änderungsbegehren zum ZVV-Fahrplan möglich
Wie die Gemeinde Hittnau bekannt gibt, können Bürger ihre Änderungsbegehren zum ZVV-Fahrplan bis zum 24. März 2024 an die Gemeindeverwaltung richten.

Das Verbundfahrplanprojekt der öffentlichen Verkehrsmittel im Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) für das Fahrplanjahr 2025/2026 wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen im Kanton Zürich im Verlauf des letzten Jahres erarbeitet.
Die öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderungen erfolgt im Internet vom 4. bis 24. März 2024 auf der Website des ZVV.
Dort wird auch ein Hinweis erscheinen, dass Änderungsbegehren von der Bevölkerung direkt an die Wohngemeinde zu richten sind, in diesem Fall an die Gemeindeverwaltung Hittnau, Abteilung Tiefbau und Infrastruktur.