Fehraltorf: Petition gegen eine 5G-Mobilfunkantenne
Am 8. November 2019 wurde die Petition gegen eine Mobilfunkantenne an der Neugrundstrasse 5 eingereicht. Die Petition enthält 381 Unterschriften von Fehraltorfer Einwohnern.
Gemäss Art. 33 Bundesverfassung hat jede Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen und die Behörden haben von der Petition Kenntnis zu nehmen.
Gemäss der Kantonsverfassung sind die Behörden verpflichtet, Petitionen zu prüfen und innert sechs Monaten dazu Stellung zu nehmen. Der Bau der geplanten 5G-Mobilfunkanlage an der Neugrundstrasse 5 betrifft das laufende Baubewilligungsverfahren für diese geplante Antenne.
Wegen fehlender Unterlagen hat der Kanton das Bewilligungsverfahren sistiert. Im Rahmen dieser Petition kann der Gemeinderat zum Baubewilligungsverfahren nicht Stellung nehmen.
Die Strahlengrenzwerte werden vom Bund festgesetzt und für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit des Antennenstandortes ist das Baubewilligungsverfahren massgeblich.