Die Finanzlage Ostermundigen ist stabiler als bisher dargestellt. Jetzt hat der Gemeinderat die Finanzstrategie 2030 beschlossen.
Ostermundigen.
Blick auf die Gemeinde Ostermundigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat von Ostermundigen hat die Finanzstrategie 2030 beschlossen und bringt diese dem Grossen Gemeinderat am 28. Oktober 2021 zur Kenntnis. Zusätzlich legt er den Finanzplan zur Genehmigung vor. Die Finanzlage Ostermundigen ist stabiler als bisher dargestellt.

Der Gemeinderat hat die Planungsgenauigkeit erhöht, Zielgrössen für das Jahr 2030 und Interventionsgrenzen für deren laufende Überprüfung bestimmt und die Zuständigkeiten geklärt. Für das Jahr 2022 bleibt die Steueranlage unverändert bei 1.69 Einheiten.

Der Gemeinderat Ostermundigen will den längerfristigen finanziellen Handlungsspiel-raum gewährleisten, die bestehende Infrastruktur unterhalten und insbesondere den weiteren Ausbau der Infrastruktur finanzieren.

Er schafft mit der Finanzstrategie ein Planungs- und Steuerungsinstrument, das die Abwägung von Investitionen, Schulden und Steuerkraft ermöglicht.

Die Planungsgenauigkeit, sowie der Planungshorizont sind konkretisiert und verbessert worden

Die Finanzstrategie und der Finanzplan 2022 bis 2030 berücksichtigen erstmals die Auswirkungen der vom Grossen Gemeinderat Ostermundigen im Mai 2021 einstimmig genehmigten räumlichen Entwicklungsstrategie und der daraus abgeleiteten Wachstumsprognose.

Der Planungshorizont ist mit der Finanzstrategie des Gemeinderates identisch und die Zielgrössen sind mit der Finanzstrategie abgestimmt und plausibilisiert. Er hat einige Erkenntnisse aus der Finanzstrategie und der Finanzplanung gezogen.

Der Gemeinderat hat die Planungsgenauigkeit erhöht und die Investitionen besser planbar gemacht. Alle Investitionen sind im Investitionsprogramm mit dem neu ein-geführten Priorisierungssystem enthalten. Damit kann der Gemeinderat die Investitionstätigkeit besser steuern.

Der Finanzplan geht von einer Steuererhöhung aus

Im Jahr 2030 soll trotz erheblicher Investitionen die Steueranlage 1.69 gelten. Der Bilanzüberschuss, Eigenkapital soll rund sechs Millionen Franken betragen, die Nettoschuld pro Einwohner soll tiefer als 2'000 Franken und der Bruttoverschuldungsanteil im Verhältnis zum Fremdkapital zu Ertrag, soll tiefer als 80 Prozent sein.

Eventuell soll es vorübergehende Steuererhöhung geben. Falls die Steueranlage für die Erreichung dieser Zielgrössen erhöht werden muss, soll dies nur vorübergehend stattfinden und höchstens einen halben Steueranlagezehntel betragen.

Der Finanzplan geht von einer solchen vorübergehenden Steuererhöhung für die Jahre 2023 bis 2027 von 1.69 auf 1.74 und danach ab 2028 wieder von der Steueranlage 1.69 aus. Der Entscheid über die vorübergehende Erhöhung der Steueranlage ist für Herbst 2022 im Rahmen des Budgets 2023 vorgesehen.

Der Finanzplan legt Handlungsmassnahmen für den Gemeinderat fest

Werden folgende Grenzwerte überschritten, muss der Gemeinderat zwingend Massnahmen ergreifen: Der Bilanzüberschuss, Eigenkapital, ist kleiner als null Franken, die Nettoschuld pro Einwohner liegt höher als 4'000 Franken, der Bruttoverschuldungsanteil ist höher als 100 Prozent oder die Steueranlage 2030 liegt über 1.74.

Weitere Informationen sind dem Bericht des Gemeinderates zur Finanzstrategie an den Grossen Gemeinderat zu entnehmen. Zusätzlich stehen ein ausführlicher Gesamtbericht und der Finanzplan zur Verfügung.

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