Zwei Leistungsvereinbarungen für Kapuzinerkloster in Olten
Wie die Stadt Olten mitteilt, hat sie zwei Leistungsvereinbarungen – mit dem Stadttheater und dem Freundesverein – zur Zwischennutzung unterzeichnet.

Die Stadt Olten wird ab 1. Juli 2024 Mieterin des Kapuzinerklosters, das sich im Besitz des Kantons Solothurn befindet.
Die Mietdauer ist bis Ende 2026 angesetzt, bis dann soll die definitive Nutzung des Kapuzinerklosters feststehen.
Die Stadt Olten plant dann, das Kloster im Baurecht zu übernehmen und dort die städtische Musikschule als Hauptnutzung anzusiedeln.
In der Zwischenzeit soll das Kloster aber nicht leerstehen, sondern zumindest Teile davon sollen weitergenutzt werden.
Zwei Leistungsvereinbarungen unterstützen den Betrieb in Zwischennutzung
Zu diesem Zweck hat die Stadt Olten als künftige Mieterin zwei Leistungsvereinbarungen mit Organisationen unterzeichnet, welche sie beim Betrieb unterstützen werden.
Die Stadttheater Olten AG wird mit ihrem Know-how die temporäre betriebliche Zwischennutzung für gebäude- und anlagebezogene Anlässe und Vermietungen sicherstellen.
Und der Verein Freundinnen und Freunde des Kapuzinerklosters Olten engagiert sich für die weitere Nutzung der Klosterkirche als sakralem Ort und möchte dazu beitragen, den Klostergarten als einen Ort der Erholung und Begegnung für die Bevölkerung zu erhalten.
Die Hauswartungsaufgaben und den Unterhalt des Klostergartens übernimmt die Einwohnergemeinde.