Wie die Gemeinde Oberbuchsiten schreibt, befasste sich der Gemeinderat im Februar 2022 mit Einsprüchen zur Ortsplanungsrevision.
Die Gemeindeverwaltung im alten Dorfkern (Oberdorf) von Oberbuchsiten.
Die Gemeindeverwaltung im alten Dorfkern (Oberdorf) von Oberbuchsiten. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die öffentliche Planauflage der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Oberbuchsiten ist vom 8. November bis 7. Dezember 2021 erfolgt. Es ging eine geringe Anzahl von Einsprachen ein. Im Februar 2022 fanden in der Folge die Einspracheverhandlungen statt, anlässlich welcher den Einsprecher das rechtliche Gehör gewährt wurde.

Der Gemeinderat hat sich mit den vorliegenden Einsprachen eingehend auseinandergesetzt. Gestützt auf die Anträge der Ortsplanungskommission wurden alsdann die Beschlüsse gefasst. Es sind nun die, im Zusammenhang mit diesen Beschlüssen, notwendigen Anpassungen der Ortsplanungsrevisionsunterlagen und –pläne der Gemeinde Oberbuchsiten durch das Planungsbüro vorzunehmen.

Erneute öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision

Diese Änderungen an den Ortsplanungsrevisions-Unterlagen und –Plänen sind im Rahmen einer 2. Öffentlichen Planauflage nochmals während 30 Tage öffentlich aufzulegen. Diese Auflage erfolgt voraussichtlich Mitte April 2022 (Beschlussfassung anlässlich der nächsten Gemeinderats-Sitzung vom 4. April 2022).

Einsprachen können im Rahmen der 2. Öffentlichen Auflage nur noch gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden. Die Einsprache-Verfügungen des Gemeinderates an die Einsprecher der 1. Planauflage der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Oberbuchsiten werden erst nach der 2. Planauflage mit Rechtsmittelbelehrung verfügt.

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