Boningen erinnert an Fälligkeit der Hundesteuer 2022
Wie die Gemeinde Boningen mitteilt, müssen alle Hundehalter ihre Hunde bis am 30. April 2022 melden und die Steuer für das laufende Jahr entrichten.

Wir machen alle Hundehalter der Gemeinde Boningen darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2022 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die jährliche Abgabe beträgt 100 Franken pro Hund (inklusive kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr). Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese wird allen registrierten Hundehalter in den nächsten Tagen zugestellt (Daten aus der Hundedatenbank AMICUS, Stichtag 1. April 2022).
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine Mahngebühr von 50 Franken erhoben. Alle Hundehalter, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde erhalten haben, müssen sich bis spätestens 30. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung Boningen melden.
Alle Hunde müssen gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel oder Tod eines Hundes gemeldet werden. Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.