Die Gemeinde Oberstammheim veröffentlicht am 15. April 2019 aktuelle Informationen.
bau
Aktuell laufen im Rotholz die Vorarbeiten. (Symbolbild) - Pixabay
Ad

WAHLEN / ABSTIMMUNGEN

Rücktritt von Fabian Kühner aus dem Gemeinderat

Mit Entscheid vom 23.03.2019 wird Fabian Kühner vom Bezirksrat Andelfingen gestützt auf § 31 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte auf den Termin der rechtskräftigen Neuwahl eines Amtsnachfolgers oder einer Amtsnachfolgerin aus der Amtspflicht des Gemeinderates Stammheim entlassen.

Die von Fabian Kühner im Gesuch um Entlassung aus der Amtspflicht angeführten persönlichen Gründe kann der Gemeinderat nachvollziehen, bedauert sein Ausscheiden allerdings sehr.

Der Gemeinderat wird im Mai die Ersatzwahl anordnen. Diese wird voraussichtlich am 1. September 2019 durchgeführt. Die Stimmberechtigten werden rechtzeitig über das Wahlprozedere informiert.

BAUWESEN

Kommunale Nutzungsplanung

Bau- und Zonenordnung Unterstammheim, inklusive Kernzonenplan I

Rechtskräftige Bauordnung – aufgeschaltet auf der Homepage

Die Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 3. Januar 2019 über die teilweise Genehmigung der Bau- und Zonenordnung Unterstammheim, inklusive Kernzonenplan I (von der Genehmigung ausgenommen sind Art. 25 der BZO bezüglich Gewerbezone und die Streichung der Freiräume im Gebiet Chällhof und im Gebiet Höfli im Ergänzungsplan Kernzone I) ist nach Ablauf der Rekursfrist rechtskräftig geworden.

Die rechtskräftige Bau- und Zonenordnung Unterstammheim ist nun auf der Homepage der Gemeinde Stammheim (www.stammheim.ch) aufgeschaltet.

Nachgeordnetes Entscheidverfahren für die nicht genehmigten Teile der Bauordnung

Aufgrund des von der Baudirektion des Kantons Zürich gewählten zweistufigen Bewilligungsverfahrens erfolgt nachfolgend zum genehmigten Teil noch die Behandlung der wie vorstehend erwähnt nicht genehmigten Teile der Bau- und Zonenordnung Unterstammheim.

Nach heutigem Informationsstand wird die Baudirektion des Kantons Zürich den Entscheid bezüglich «wichtige Freiräume» und «Gewerbezone Art. 25 BZO» voraussichtlich in den nächsten Wochen abschliessend treffen, bzw. die entsprechende Verfügung erlassen.

Der Gemeinderat Stammheim wird dann eingeladen werden, die diesbezügliche Verfügung der Baudirektion zu veröffentlichen, unter Einräumung der entsprechenden Rechtsmittel.

Öffentlicher Gestaltungsplan «Underi Breitlen», Unterstammheim

Rechtskräftige Gestaltungsplanbestimmungen – aufgeschaltet auf der Homepage

Die Genehmigungs-Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 16. Januar 2019 über die Teilrevision der Bestimmungen des öffentlichen Gestaltungsplans «Underi Breitlen» ist nach Ablauf der Rekursfrist rechtskräftig geworden.

Die rechtskräftigen Bestimmungen des öffentlichen Gestaltungsplans «Underi Breitlen» sind nun auf der Homepage der Gemeinde Stammheim aufgeschaltet.

Grundbuch, Vermessung, Adressierung

Änderungen und Anpassungen im Zuge der Fusion zur Gemeinde Stammheim

Änderung bei den Gebäudeversicherungs-Nummern

Bis anhin wurde mit der Reihung und der Einteilung der Gebäudeversicherungs-Nummern in allen der 3 Gemeinden des Stammertals identisch mit der Nummer 1

gestartet. Durch die Zusammenlegung der 3 Gemeinden zur Gemeinde Stammheim drängt sich eine Anpassung in der Nummerierung auf. In Absprache mit der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, bei der alle Gebäude versichert sind, wurde per 1. Januar 2019 festgelegt, dass die Nummerierung grundsätzlich unverändert bleibt, mit der Ausnahme, dass bei den Gebäuden des Ortsteils Unterstammheim die Nummerierung bei 1001 und diejenige der Gemeinde Waltalingen bei 2001 beginnt.

Konkret heisst dies bezüglich der Gebäude-Nummerierung in der Übersicht folgendes:

Ortsteil Oberstammheim: Gebäude-Nummerierung mit Beginn ab Nr. 1 (w. bisher)

Ortsteil Unterstammheim: Gebäude-Nummerierung mit Beginn ab Nr. 1001

Ortsteil Waltalingen: Gebäude-Nummerierung mit Beginn ab Nr. 2001

Seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind durch diese Änderung keinerlei Massnahmen zu ergreifen. Bei der nächsten Rechnung der Gebäudeversicherung im 1. Quartal 2020 wird dann die Schätzungsanzeige mit der neu gültigen versehen sein.

Änderung bei den Grundstücks-Nummern

In Analogie zur Reihung und Zuteilung der Gebäudeversicherungs-Nummern verhält es sich bei den Grundstücks-Nummern. Auch hier besteht angesichts der Verwendung der gleichen Nummern in allen Ortsteilen Regelungsbedarf.

Die Grundstücks-Nummern bleiben grundsätzlich unterverändert. Zur Unterscheidung wird den Kat. Nrn. für Oberstammheim ein OH, für Unterstammheim ein UH und für Waltalingen ein WT vorangestellt.

Für Grundstücksmutationen, die ab dem 1. Januar 2019 unter der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Gemeinde Stammheim getätigt wurden oder künftig getätigt werden und dadurch neue Grundstücke entstehen, wird die Nummerierung generell unter ST erfolgen, mit Beginn ab der Nummer 1.

Überprüfung der Plausibilität bei den Adress-Zuweisungen

Angesichts der Zusammenlegung der 3 Gemeinden des Stammertals entstehen bei Strassenzügen, welche vormals durch Gemeindegrenzen unterteilt waren, in der neuen Gemeinde Stammheim Probleme bei der fortlaufenden und logischen Nummerierung. Dieser Sachverhalt und ähnlich gelagerte Aspekte werden im Einzelnen geprüft und es werden entsprechende Lösungsansätze gesucht, die möglichst wenig Veränderungen erforderlich machen.

Ad
Ad