Nods BE: Nach Wolfsriss – Kanton bewilligt Abschuss
In Nods BE wurde in der Nacht auf den 10. Oktober ein Kalb gerissen. Der Kanton bewilligt nun den Abschuss eines Wolfs – befristet bis 12. Dezember.

In der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2026 wurde in Nods im Berner Jura ein Kalb gerissen. Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Probe stehen noch aus. Das gerissene Tier gehörte zu einer geschützten Mutterkuhherde mit 20 Tieren.
Mit dem Riss eines geschützten Nutztieres der Rindergattung ist die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs erfüllt (Art. 9b Jagdverordnung). Dieser kann durch das Jagdinspektorat ausgeführt werden.
Die Abschussbewilligung gilt für die Gemeinden Nods, Orvin, Cortébert, Courtelary, Corgémont, Sonceboz und Plateau de Diesse, beschränkt auf die Chasseral-Kette und den Mont Sujet.
Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere stattfinden.
Die Verfügung ist bis am 12. Dezember 2026 befristet.
Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.










