Fislisbach AG: Kanton zahlt 23'600 Franken für Strassenlampen
Die Gemeinde Fislisbach AG erhält vom Kanton Aargau für 2026 eine Abgeltung von 23'600 Franken für die Beleuchtung an Kantonsstrassen.

Der Kanton Aargau leistet gemäss kant. Strassengesetz (StrG) und Kantonsstrassenverordnung (KSV) seit 2022 eine jährliche Abgeltung an die Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese Beleuchtungsanlagen müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss §§ 9 und 10 der KSV entsprechen.
Demnach sind Strassenbeleuchtungsanlagen energieeffizient, nach dem Stand der Technik und der Umgebung angepasst zu erstellen. Zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung ist die Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen nachts zu dimmen oder abzuschalten. Vorbehalten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Fussgängerstreifen sind durchgängig zu beleuchten.
Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal CHF 200 pro Leuchtpunkt. Die Gemeinde Fislisbach hat vom Kanton für das Jahr 2026 eine Entschädigung von CHF 23’600 (Vorjahr: CHF 19’000) erhalten.










