Nidau: Ortsplanung «Weiteres Stadtgebiet» ist rechtskräftig
Wie die Stadt Nidau berichtet, ist, nachdem das Bundesgericht auf eine Beschwerde nicht eingetreten ist, die revidierte Ortsplanung rechtskräftig.

Der Stadtrat von Nidau hat die baurechtliche Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» an seiner Sitzung vom 18. November 2021 beschlossen.
Die Planung wurde in der Folge vom Amt für Gemeinden und Raumordnung, AGR am 16. September 2022 genehmigt.
Gegen die Genehmigungsverfügung wurde von privater Seite Beschwerde erhoben.
Die Beschwerde richtete sich im Grundsatz gegen die Ortsplanungsrevision und verlangte die Sistierung und Aufhebung der Genehmigungsverfügung des AGR.
Die Entscheidung des Bundesgerichts macht die Teilgrundordnung rechtskräftig
Nach einem knapp einjährigen Rechtsstreit hat das Bundesgericht als letzte Instanz Rechtsklarheit geschaffen und entschieden, aus formellen Gründen auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Damit bestätigt das Bundesgericht die Haltung der Stadt Nidau und stützt die Entscheide der Vorinstanzen, der Direktion für Inneres und Justiz sowie des Verwaltungsgerichtes.
Somit ist die baurechtliche Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» rechtskräftig.
Eine zeitgemässe Bauordnung nach 40 Jahren
Mit der baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» erhält die Stadt Nidau nach 40 Jahren eine aktuelle und zeitgemässe Bauordnung.
Die baurechtlichen Grundlagen werden vereinfacht sowie flexibilisiert und Entwicklungspotenziale optimal genutzt.
Die amtliche Publikation erfolgt im «Nidauer Anzeiger» vom 14. September 2023 beziehungsweise im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. September 2023.
Das Teilbaureglement «Weiteres Stadtgebiet» tritt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft.