Wie die Gemeinde Ipsach informiert, muss ab dem 1. März 2022 das Baugesuch auch elektronisch eingereicht werden.
ebau
Screenshot aus dem Erklärvideo zu eBau - Youtube
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Müssen die Einwohner ab dem 1. März 2022 ihr Baugesuch nun auch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe.

Die Gesuchstellenden erfassen ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt die Wegleitung die Gesuchstellenden.

Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen der Bauabteilung der Gemeinde Ipsach noch die Pläne und das Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

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