Wie die Gemeinde Jens informiert, können ab 1. März 2022 Baugesuche und Baubewilligungen vom Antragsteller elektronisch über das System eBau gestellt werden.
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Eine Person bedient ihr Smartphone, während sie vor dem Laptop sitzt. - Pixabay
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Mit der Inkraftsetzung des elektronisch Baubewilligungs- und Planerlassverfahren sind neu per 1. März 2022 in der Gemeinde Jens die Baugesuche von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen.

Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.

Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Die Fristen beginnen ab Papierdossier Eingang

Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein: Baugesuch, Ausnahmegesuch, Gesuch um vorzeitige Baubewilligung, Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung, Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung, Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion und Baupolizeiliche Selbstdeklaration.

eBa erleichtert den behördlichen Ablauf

eBau erlaubt einen vollumfänglich elektronischen Verfahrensablauf behördenintern und auch mit Dritten. Zahlreiche Gesuchsformulare müssen nicht mehr ausgefüllt werden, sie sind im neuen elektronischen Baugesuch auf eBau hinterlegt und integriert.

eBau macht auf die wenigen Gesuchsformulare aufmerksam, die noch ausgefüllt und hochgeladen werden müssen. Die eingereichten Baugesuche sind durch die Behörden elektronisch via eBau zu bearbeiten.

Die Gesuchsformulare auf der Homepage des Amtes für Gemeinden und Raumordnung sind nicht mehr zu benutzen. Sie bleiben jedoch bis auf Weiteres noch aufgeschaltet, da Projektänderungen oder nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen in Papierform nicht in elektronischer Form eingegeben werden müssen.

Baugesuche werden auch elektronisch aufgelegt

Während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs werden die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form aufgelegt. Damit ist die Einsichtnahme in die Unterlagen sowohl vor Ort auf der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch möglich.

eBau bietet die Möglichkeit, die öffentliche Auflage, unter Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung, auch elektronisch zugänglich zu machen.

Bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr haben die Baubewilligungsbehörden den Gesuchstellenden den unterschriebenen Bauentscheid zusammen mit einem unterzeichneten Plansatz nach wie vor per Post zuzustellen.

Das Ausfüllen funktioniert ähnlich wie bei der Steuererklärung TaxMe-Online. Im Onlineschalter finden Sie eine benutzerfreundliche Anleitung eBau.

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