Vereine aus Neuhausen am Rheinfall die sich in der Jugendarbeit engagieren, können bis zum 30. April 2022 einen Förderantrag bei der Gemeindekanzlei stellen.
Das Schloss Charlottenfels bei Neuhausen am Rheinfall.
Das Schloss Charlottenfels bei Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall berichtet, hat sie im Voranschlag 2022 wieder einen Kredit aufgenommen für die Ausrichtung von Förderbeiträgen zur Unterstützung von ortsansässigen Vereinen und Institutionen, die Arbeit und Betreuung für und mit in der Gemeinde wohnhaften Jugendlichen leisten, sei dies im sportlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Bereich.

Gesuche für Beitragsleistungen für das Jahr 2022 sind bis spätestens 30. April 2022 an die Gemeindekanzlei von Neuhausen am Rheinfall zu richten.

Die Eingaben sollen Aufschluss über den Umfang inklusive Kosten der geleisteten Jugendarbeit, die Anzahl der betreuten Jugendlichen aus der Gemeinde, Beschriebe spezieller zukünftiger Ausgaben, Projekte oder Aktivitäten sowie die Adresse der verantwortlichen Jugendleiter enthalten. Eine Liste der jugendlichen Mitglieder aus Neuhausen am Rheinfall ist der Eingabe unbedingt beizulegen.

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