Stadtrat verkauft ehemalige Kugelfang-Parzelle
Die Parzelle Nr. 1020 in Stein am Rhein wurde an die Nachbarin verkauft. Nach Altlastensanierung kann sie wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Wie die Stadt Stein am Rhein mitteilt, hat der Stadtrat im Herbst 2025 die Parzelle Nr. 1020 («ehemaliger Kugelfang») veräussert. Der Verkauf erfolgte an die Eigentümerin der angrenzenden Parzellen, welche die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet.
Durch den Verkauf kann die Parzelle nach der aufwendigen Altlastensanierung wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Da die Parzelle vollständig von landwirtschaftlichen Flächen umgeben ist, die sich im Eigentum der Käuferin befinden, ist der Verkauf auch aus betrieblicher Sicht sinnvoll.
Die Parzelle weist eine Fläche von 3284 Quadratmeter auf, davon entfallen 1776 Quadratmeter auf Fruchtfolgeflächen. Gemäss Art. 9 lit. f der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein unterstehen Verkäufe von Fruchtfolgeflächen und Wald ab einer Fläche von 3000 Quadratmeter dem obligatorischen Referendum. Da die Fruchtfolgefläche diese Limite nicht erreicht, liegt die Kompetenz zur Veräusserung der Parzelle beim Stadtrat.






