Beerdigungen nur noch im engen Familienkreis
Der Friedhof Langacker in Neuhausen am Rheinfall bleibt bis auf Widerruf für einzelne Besucherinnen und Besucher offen.

Der Friedhof Langacker in Neuhausen am Rheinfall bleibt bis auf Widerruf für einzelne Besucherinnen und Besucher offen. Gestützt auf die bundesrätliche Verordnung vom 16. März 2020 (Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus [COVID-19]) sind aber ab sofort nur noch Bestattungen im «engen Familienkreis» erlaubt.
Beim Friedhofsbesuch wie auch bei Bestattungen werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, die Hygiene- und Abstandsregeln strikte einzuhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellen.