Reinach informiert wieder über die Feuerungskontrolle. Zurzeit gibt es keinen von der Gemeinde beauftragten Feuerungskontrolleur.
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Eine Heizung. (Archivbild) - Keystone
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Bald werden in Reinach die Heizungen wieder kontrolliert. Wer eine Liegenschaft besitzt und eine Öl- oder Gasheizung hat, muss diese regelmässig kontrollieren lassen. Die Feuerungskontrolle kann eine private Servicefirma, ein Kaminfeger oder der Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchführen.

Zurzeit gibt es keinen von der Gemeinde Reinach beauftragten Feuerungskontrolleur. Nach der Pensionierung des bis dahin von der Gemeinde angestellten Feuerungskontrolleurs wurde die Dienstleistung ausgeschrieben. Keines der Angebote entsprach allerdings dem Marktpreis für die ausgeschriebene Dienstleistung.

Gebühren der Feuerungskontrolle sollen gleich bleiben

Der Gemeinderat hat in Übereinstimmung mit dem Beschaffungsgesetz entschieden das Ausschreibungsverfahren abzubrechen und darauf abgestützt auf ein freihändiges Verfahren zu wechseln. Damit ist der Weg für Verhandlungen mit möglichen Anbietern frei.

Ziel der Gemeinde Reinach ist es, das Angebot des amtlichen Feuerungskontrolleurs zu einem Preis auszulagern, der im Rahmen des Gemeindebudgets und der heutigen Gebühren liegt. Sobald entschieden ist, wer die amtlichen Feuerungskontrollen durchführen wird, informiert die Gemeinde Reinach die Liegenschaftsbesitzer erneut.

Wo die Feuerungskontrolle aktuell fällig ist

Bei welchen Liegenschaften die Feuerungskontrolle aktuell fällig ist, steht auf der Liste «Übersicht Strassen Heizperiode 2021/2022», die auf der Gemeinde-Website zu finden ist (Stichwort: Feuerungskontrolle).

Eigentümer von Liegenschaften mit Öl-Heizungen, die bisher eine private Servicefirma oder den Kaminfeger beauftragten, können bei ihrer Liegenschaft die Feuerungskontrolle wie bis anhin in Auftrag geben. Die entsprechenden Unterlagen (Rapport, Messstreifen und Russfilter) müssen bis spätestens Ende Februar 2022 auf der Gemeinde Reinach eingetroffen sein.

Liegenschaftseigentümer mit Öl-Heizungen, die ihre Heizung bisher durch den amtlichen Feuerungskontrolleur messen liessen, werden von der Gemeinde informiert, sobald der neue amtliche Feuerungskontrolleur feststeht.

Abgaskontrolle bei Gas-Heizungen

Bei Gas-Heizungen ist eine Abgaskontrolle nur alle vier Jahre fällig. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt gemessen. Die betroffenen Eigentümer werden zu gegebener Zeit ebenfalls schriftlich informiert.

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