Wie die Gemeinde Arlesheim bekannt gibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald eine Leinenpflicht für Hunde zum Schutz junger Wildtiere und Pflanzen.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Mit dem Frühling beginnt die Zeit für Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld.

Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, für Rehkitze und Junghasen.

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Rücksicht auf Wildtiere und Pflanzen

Aus Rücksicht auf die Wildtiere sollen störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht vermieden werden.

Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz. Die Blumen, Kräuter und jungen Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.

Waldbesucher sind gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Arlesheim