Die Gemeinde Münchenstein versendet Abstimmungsunterlagen
Wie die Gemeinde Münchenstein meldet, können nicht erhaltene Stimmrechtsausweise bis spätestens 27. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Die Wahl- und Abstimmungsunterlagen (Stimmrechtsausweis, Wahlzettel, Erläuterung zur Abstimmung) werden den Stimmberechtigten durch die Post zugestellt.
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten haben, sollten diesen bis spätestens Dienstag, 27. Februar 2024, persönlich telefonisch oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anfordern.
Die Abholung muss persönlich erfolgen.
Eventuell fehlende Unterlagen (Wahlzettel) können bei der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten oder am Wahlwochenende direkt im Wahllokal angefordert werden.
Verfügbarkeit der Wahlvorschläge auf der Gemeindewebseite
Die Wahlvorschläge und Wegleitungen zu den kommunalen Wahlen «Gemeinderat und Gemeindekommission» stehen als PDF-Dokumente auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung.
Für die briefliche Stimmabgabe wird auf die Ausführungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises verwiesen.
Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Öffnungszeiten des Wahllokals
Die Stimmrechtsausweise können bis spätestens Dienstag, dem 27. Februar 2024, vor der Abstimmung unfrankiert der Post (B-Post) übergeben werden.
Kuverts, die im Anschluss der Post übergeben werden, können bis Donnerstag, dem 29. Februar 2024, vor der Abstimmung via A-Post übermittelt werden und müssen selbst frankiert werden.
Das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung an der Schulackerstrasse vier ist am Samstag, 2. März 2024, von 18.30 bis 20 Uhr und am Sonntag, 3. März 2024, von 9 bis 11 Uhr geöffnet.