Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, hat der Pflanzenschutzdienst des Ebenrain-Zentrums für Landwirtschaft, Natur und Ernährung zwei Japankäfer gefunden.
Japankäfer
Japankäfer können erheblichen Schaden anrichten. - Pixabay
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Der Pflanzenschutzdienst des Ebenrain-Zentrums für Landwirtschaft, Natur und Ernährung hat kürzlich zwei männliche Exemplare des invasiven Schädlings Japankäfer im Raum in Münchenstein gefunden.

Vorsorglich hat der Ebenrain die Fallenüberwachung stark intensiviert und die Kontrollintervalle deutlich verkürzt.

So kontrollieren die Fachleute des Ebenrain auch, ob sie Spuren von Frassschäden auf Pflanzen oder freie Käfer finden.

Da bis anhin keine weiteren Käfer gefunden wurden, geht der Ebenrain nicht von einem Befall oder einer Population aus, sondern von verschleppten Exemplaren.

Der Ebenrain-Pflanzenschutzdienst koordiniert die Überwachung

Der Ebenrain-Pflanzenschutzdienst nimmt diese Aufgabe im Rahmen der vom Bund vorgeschriebenen Gebietsüberwachung von Quarantäneorganismen vor.

Dazu hat der Pflanzenschutzdienst des Ebenrain-Zentrums für Landwirtschaft, Natur und Ernährung seit Ende Juni Lockstofffallen an diversen Orten im Kanton installiert.

Der Pflanzenschutzdienst koordiniert diese Überwachung mit der Stadtgärtnerei Basel-Stadt, mit der Forschungsanstalt Agroscope und dem Bundesamt für Landwirtschaft sowie mit Überwachungsstellen in Frankreich und Deutschland.

In Zusammenarbeit mit diesen Partnern und den Ergebnissen der Überwachung beurteilt der Ebenrain die Lage laufend neu und informiert über mögliche weitere Funde.

Wie können Einwohner den Japankäfer erkennen?

Der Japankäfer gilt in der Schweiz und in der EU als Quarantäneorganismus und ist somit melde- und bekämpfungspflichtig.

Der Japankäfer hat im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen.

Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter. Der Käfer ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück.

Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.

Verhalten im Verdachtsfall

Der Schädling kann sowohl im Larvenstadium als Engerling wie auch als adulter Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen.

Die Larven ernähren sich hauptsächlich von Graswurzeln und die Adulten von über 300 verschiedenen Wirtspflanzen.

Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden.

Einwohner sollen ein Foto des Käfers machen, den genauen Fundort notieren und den Käfer einfrieren. Die Informationen müssen dann an den kantonalen Pflanzenschutzdienst gesendet werden.

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