Wie die Gemeinde Arlesheim mitteilt, sind Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, Trottoirs und Fusswege regelmässig zurückzuschneiden.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli
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Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, der Trottoirs und der Fusswege sind regelmässig auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden.

Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4,5 Meter und zwischen Ästen und Trottoir beziehungsweise Fussweg mindestens 2,5 Meter betragen muss.

Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1,20 Meter zurückzuschneiden.

Für das anfallende Material kann man den Häckseldienst beanspruchen und den Häckseldienst per E-Mail oder telefonisch anfordern.

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