Wie die Gemeinde Murten mitteilt, hat sich der Gemeinderat bereits zur Ortsplanungsrevision geäussert. Die Gewährung des rechtlichen Gehörs steht nun noch aus.
Blick von der Kreuzgasse auf das Rathaus in Murten.
Blick von der Kreuzgasse auf das Rathaus in Murten. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat den Gemeinderat am 19. Oktober 2023 informiert, dass die Ortsplanungsrevision Murten und Büchslen (OPR) zur Genehmigung bereit ist.

Dabei gibt es Elemente, die die RIMU nicht zu genehmigen beabsichtigt und andere Elemente, die angepasst werden müssen. Der Gemeinderat hatte 30 Tage Zeit, sich zu den Änderungen zu äussern.

Die Gewährung des rechtlichen Gehörs ist der letzte Schritt vor der Genehmigung der OPR durch die RIMU.

Ein Blick in die Vorgeschichte

Die OPR wurde nach zwei öffentlichen Auflagen in den Jahren 2016 und 2018 am 14. Januar 2019 vom Gemeinderat angenommen und zur Genehmigung an das Bau- und Raumplanungsamt weitergeleitet.

In der Zwischenzeit haben sich verschiedene rechtliche Grundlagen geändert, und der neue kantonale Richtplan trat in Kraft.

Für Neueinzonungen und Verdichtungsvorhaben ist neu die Erschliessungsgüteklasse (Qualität und Quantität des öffentlichen Verkehrs in der näheren Umgebung) einer Parzelle mitzuberücksichtigen.

Gebiete sollen auf die ursprüngliche Dichte zurückgestuft werden

Die RIMU hat bei ihrer Schlussprüfung in den Sektoren Murten und Büchslen einige Gebiete ausfindig gemacht, die gemäss den geplanten Anpassungen im Gemeindebaureglement leicht verdichtet werden sollten.

Allerdings liegen sie gemäss den vorgegebenen Berechnungsmethoden ausserhalb der Erschliessungsgüteklasse C.

Diese Gebiete sollen nun wieder auf die ursprüngliche Dichte zurückgestuft werden. Es betrifft dies im Besonderen den Sektor Büchslen.

Weiter hat das Amt für Kulturgüter verschiedene Anpassungen im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung von Einzelobjekten und dem Ortsbildschutz von Murten, aber auch in den Ortsteilen Altavilla, Burg und Büchslen gefordert.

Gebiet Prehl-Meyland soll in der Bauzone bleiben

Der Gemeinderat verweist auf seine Aufstellung gemäss zweiter Auflage der Ortsplanung und drückt sein Unverständnis aus.

Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die RIMU beabsichtigt, das Gebiet Prehl-Meyland in der Bauzone zu belassen.

Die formulierten Bedingungen, welche bei einer zukünftigen Ausarbeitung eines Detailbebauungsplans berücksichtigt werden müssen, sind für den Gemeinderat grossmehrheitlich nachvollziehbar und werden dazu beitragen, eine gut eingebettete Überbauung, welche den Ansprüchen der Denkmalpflege gerecht wird, zu realisieren.

Erneute öffentliche Auflage

Nach Übermittlung der Stellungnahme des Gemeinderates an die RIMU obliegt es nun der Direktion, die Interessensabwägung zwischen den verschiedenen Gutachten und der Stellungnahme der Gemeinde vorzunehmen und die OPR (allenfalls unter Auflagen) zu genehmigen.

Die Anpassungen und Änderungen wird die Gemeinde danach in einer erneuten öffentlichen Auflage publizieren, sodass alle betroffenen Personen die Änderungen einsehen können.

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