Ins: Keine Halbierung von Sperrgutvignetten
Abfallsäcke mit halbierten Sperrgutvignetten werden ab sofort von der Kehrichtabfuhr nicht mehr mitgenommen.

Die Praxis der Halbierung von Sperrgutvignetten zur Verwendung auf 35-Liter-Kehrichtsäcken hat sich in den letzten Jahren eingeschlichen.
Diese Form der Verwendung ist jedoch nicht erlaubt. Die Kehrichtabfuhr wird solche Abfälle ab sofort nicht mehr mitnehmen, so die Gemeinde Ins.