Feuerverbote im Berner Jura und am Jurasüdfuss

Gemeinde Twann-Tüscherz
Gemeinde Twann-Tüscherz

Murten,

Im Berner Jura und am Jurasüdfuss gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).

1. August
In vielen Kantonen herrscht wegen der Trockenheit ein absolutes Feuerverbot – auch am 1. August. - Keystone

Im Berner Jura und am Jurasüdfuss ist die Waldbrandgefahr auf der Stufe 4 «gross». Deshalb haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter der Verwaltungskreise Berner Jura, Biel und Oberaargau beschlossen, für diese Regionen ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) zu erlassen.

Feuerwerk darf nur mit einem Abstand von 200 Metern zum Wald gezündet werden. Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Im Verwaltungskreis Oberaargau gilt das Feuerverbot nördlich der Aare für die Gemeinden Farnern, Rumisberg, Attiswil, Wiedlisbach, Oberbipp und Niederbipp. Im Verwaltungskreis Biel für die Gemeinden Ligerz, Twann-Tüscherz, Evilard, Biel/Bienne, Pieterlen und Lengnau.

In den übrigen Verwaltungskreisen ist die Waldbrandgefahr auf der Stufe 3 «erheblich». Es gilt: Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.

Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist Vorsicht geboten.

Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

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