Wie die Gemeinde Kerzers informiert, sieht der Voranschlag für das Jahr 2023 einen Aufwandsüberschuss von 129’900 Franken vor.
Finanzen. - Pixabay
Ad

Das Gesetz vom 22. März 2018 über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und die Reform des harmonisierten Rechnungslegungsmodells, besser bekannt als HRM2, wird nun umgesetzt.

Aufgrund der aktuellen Situation hat der Kanton Freiburg entschieden, den Gemeinden und Verbänden die Frist zur Einführung von HRM2 bis am 1. Januar 2022 zu verlängern.

Der Gemeinderat Kerzers hat entschieden, die Umsetzung auf diesen Termin hin vorzunehmen und das Budget 2022 somit nach den neuen Bestimmungen erarbeitet.

Neue Normen müssen integriert werden

Diese neuen Bestimmungen haben mehrere wesentliche Änderungen zur Folge und es müssen neue Normen integriert werden.

Ziel ist unter anderem, die finanzielle Situation der gemeinderechtlichen Körperschaften transparenter und für die Bürger besser lesbar zu machen.

Aufgrund der neuen Struktur und der Anpassungen von Verbuchungsrichtlinien ist es im Jahr 2022 leider nicht möglich, einen direkten Vergleich zum Rechnungsjahr 2021 abzubilden.

Sollten sich detaillierte Fragen bei der Durchsicht ergeben, welche nicht klargestellt werden, können sich die Einwohner gerne an den Finanzverwalter wenden.

Der Aufwandsüberschuss wird aus Eigenkapital finanziert

Der Voranschlag 2023 sieht einen Aufwandsüberschuss von 129’900 Franken vor.

Er basiert auf einem Steuersatz von 84 Prozent zur Kantonssteuer und einer Liegenschaftssteuer von 1,3 Promille.

Die Annahmen für den Voranschlag basieren auf massgebenden Kriterien, wie zum Beispiel Prognosen der Kommissionen und Ressortleiter, Vorjahresbudget 2022 und letzte Jahresrechnung 2021 hinsichtlich des regelmässig anfallenden normalen Aufwands, Ausgaben und Einnahmen, die zusätzlich im Budgetjahr anfallen sowie erhaltene Budgetzahlen von Kanton und Gemeindeverbänden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGesetzKerzers