Steuern

Zahlungstermin Steuern

In den letzten Tagen wurden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuerrechnungen 2020 versandt.

Verrechnungssteuer
Die TBTF-Instrumente gibt es seit 2013 – inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. (Symbolbild) - keystone

Die noch offene Steuerrechnung für das Jahr 2020 ist per 31. Oktober zu begleichen. Für Steuern, die vom 1. März bis 31. Dezember fällig werden, wird aufgrund der Corona-Pandemie bei verspäteter Zahlung kein Verzugszins geschuldet. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.

Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2020 noch 0.1 %. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2020 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 termingerecht begleichen.

Stundung oder Teilzahlung

Die provisorischen Steuerrechnungen 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Bitte melden Sie sich für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung beim Regionalen Steueramt Oberwil-Lieli, Tel. 056 648 42 30.

Ist es Ihnen nicht möglich die Steuern fristgerecht zu bezahlen, können Sie ein Gesuch um Stundung oder Teilzahlung bei der Abteilung Finanzen einreichen. Das Stundungsgesuch finden Sie im Online-Schalter der Gemeinde Rottenschwil.

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