Wie die Gemeinde Waltenschwil berichtet, ist der Restbetrag der Kantons- und Gemeindesteuern 2021 per 31. Oktober 2021 zu begleichen.
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Schweizer Franken. (Symbolbild) - dpa
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Im September werden direkt durch das Kantonale Steueramt die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern es wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, was man bereits bezahlt hat und welcher Betrag noch offen ist.

Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet. Die Verfallanzeige erhalten nur Steuerpflichtige, welche noch einen Ausstand haben.

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