Waltenschwil informiert über die Kantons- und Gemeindesteuern 2021

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Waltenschwil berichtet, ist der Restbetrag der Kantons- und Gemeindesteuern 2021 per 31. Oktober 2021 zu begleichen.

Schweizer Franken
Die 54-Jährige steht im Verdacht, unrechtmässige Rückzahlungen von 9 Millionen Franken erlangt zu haben. (Symbolbild) - dpa

Im September werden direkt durch das Kantonale Steueramt die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern es wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, was man bereits bezahlt hat und welcher Betrag noch offen ist.

Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet. Die Verfallanzeige erhalten nur Steuerpflichtige, welche noch einen Ausstand haben.

Kommentare

Weiterlesen

Lehrer
337 Interaktionen
«Woher der Name?»
miete
33 Interaktionen
10,5 % mehr

MEHR AUS LENZBURG

Fahrwangen
Zufikon AG
8 Interaktionen
Zufikon AG
Brand in Hägglingen
2 Interaktionen
Hägglingen AG
Senior Stock alter Mann
8 Interaktionen
Holderbank AG