Wie die Gemeinde Waltenschwil angibt, ist das Reglement bereits in Kraft gesetzt. Bis zum 31. März 2023 werden Bewerbungen für die Kulturkommission angenommen.
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Arbeit im Büro. (Symbolbild) - Pixabay
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Der Gemeinderat hat ein neues Reglement für die Schaffung einer Kulturkommission und die Regelung des Kulturfonds erarbeitet und am 27. Februar 2023 in Kraft gesetzt.

Die neue Kulturkommission ist eine beratende Fachkommission des Gemeinderates.

Sie soll den Gemeinderat bei Fragen in Zusammenhang mit finanzieller Unterstützung von Vereinen und Interessengruppen und der Ausgestaltung des Angebots im Bereich Kultur unterstützen.

Weiter wird die Kulturkommission mit der Organisation und Durchführung von verschiedenen kulturellen Anlässen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, Feiern, et cetera) betraut.

Bewerbungen für die Kulturkommission werden angenommen

Der Gemeinderat sucht nun interessierte und geeignete Mitglieder aus verschiedenen Alters- und Interessengruppen für eine drei- bis siebenköpfige Kulturkommission.

Interessenten, die sich für diese Kulturkommission bewerben möchten, können dies mit der Einreichung des Bewerbungsformulars, welches auf der Webseite der Gemeinde Waltenschwil heruntergeladen werden kann.

Das ausgefüllte Bewerbungsformular ist der Gemeindekanzlei bis am 31. März 2023 einzureichen.

Ausgedruckte Formulare können ebenfalls bei der der Gemeindekanzlei bestellt werden. Der Gemeinderat freut sich auf eine engagierte Kulturkommission.

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