Waltenschwil erinnert Hundehalter an die Hundetaxe
Wie die Gemeinde Waltenschwil angibt, erhalten Hundehalter bis Ende April 2023 die Rechnungen für die Hundesteuer.

Alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten sind meldepflichtig. Die Gemeinde bittet alle Hundehalter, die einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden.
Es sind Kopien vom Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt) oder der Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder der gelbe Impfpass sowie eine Haltebewilligung (sofern nötig) einzureichen.
Hundetaxe beträgt 120 Franken
Sofern die Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird bis circa Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2023 im Betrag von 120 Franken zur Zahlung zugestellt.
Weitere Massnahmen sind nicht nötig. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, wird um Eintragung in die Amicus-Hundedatenbank und zusätzlich um entsprechende Meldung bis Anfang April 2023 an die Gemeindekanzlei, telefonisch oder per E-Mail gebeten.
Die Gemeinde kann dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und es wird keine unnötige Rechnung verschickt.