Sins

Sins: Betretungsverbot während der Vegetation auf Wiesen und Äcker

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

In der Gemeinde Sins ist das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober 2022 verboten.

Biodiversität und Tierschutz
Die Grünen Basel-Stadt fordern, Biodiversität im kantonalen Gesetz zu verankern. (Symbolbild) - keystone

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober 2022, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

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