Sins: Betretungsverbot während der Vegetation auf Wiesen und Äcker
In der Gemeinde Sins ist das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober 2022 verboten.

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober 2022, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.









