Rottenschwil über das Parkverbot der Schul- und Mehrzweckanlage
Das Parkverbot auf den Parkplätzen der Schul- und Mehrzweckanlage der Gemeinde Rottenschwil ist für rechtskräftig erklärt geworden.

Die im August 2021 verfügte Verkehrsbeschränkung der Gemeinde Rottenschwil: Parkieren verboten, auf den Parkplätzen der Schul- und Mehrzweckanlage mit dem Zusatz «24.00 - 06.00 – übrige Zeit Parkieren gestattet (Signal Nr. 4.17) Besucher und Personal Gemeinde, Kapelle, Schul- und Mehrzweckanlage», erwuchs nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist in Rechtskraft.
Die Verkehrsbeschränkung wurde signalisiert. Bei Veranstaltungen sowie auf begründetes Gesuch hin wird das Parkverbot für die entsprechende Zeit aufgehoben und die Signalisation abgedeckt.