Meisterschwanden: Anspruch auf Ergänzungsleistungen kann man prüfen
Wie die Gemeinde Meisterschwanden berichtet, kann der Anspruch auf Ergänzungsleistungen geprüft werden. Die Ergänzungsleistungen vergüten einige Kosten.

Falls die IV- oder AHV-Rente (Invalidenversicherung oder Alters- und Hinterlassenenversicherung) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) geprüft werden.
Die EL vergüten ausserdem Kosten, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung entstanden sind und von keiner Versicherung übernommen wurden.
Kostenbeteiligung an den Leistungen der Krankenkassen (Selbstbehalt und Franchise), einfache und zweckmässige zahnärztliche Behandlungen, Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen, Hilfsmittel, Diäten und Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle und ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren werden vergütet.
Das Gesuch um Kostenübernahme muss bei der SVA Aargau oder auf der SVA-Zweigstelle der Gemeinde beantragt werden.