Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat informiert über kommende Veranstaltungen und Anlässe und erinnert an die Papiersammlung.

Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung; 23. Mai 2019
Am 23. Mai 2019, 19.30 Uhr findet die Informationsveranstaltung zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2019 statt. Hauptsächlich wird der Gemeinderat über die beiden Verpflichtungskredite (Gesamtrevision der Nutzungsplanung und Sanierung der Wasserleitung Abzweigung Mohrentalstrasse-Hauptstrasse AO K358) informieren.
Im Anschluss wird der Gemeinderat die Auswirkungen des anstehenden kantonalen Projektes „Sanierung und Verbreiterung der Mohrentalstrasse sowie Bau von zwei Kreiseln“ gemeinsam mit den Einwohnerinnen und Einwohner vertieft diskutiert und die Anliegen der Bevölkerung aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Gründerversammlung Kulturverein Rottenschwil am Montag, 20. Mai
Kultur ist kein elitäres Wolkengebilde, Kultur ist, was den Menschen ausmacht, was die Gesellschaft zusammenhält. Kultur ist Singen, Essen, Trinken, Tanzen, Musizieren, Kunst gestalten und geniessen…Kultur ist Feiern. In den letzten Jahren wurde es immer schwieriger, die Bundesfeier mit den ortsansässigen Vereinen auf die Beine zu stellen. Dieses Jahr hat sich die im letzten Jahr eingesprungene Crew wiederum bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Für eine nachhaltige Lösung und damit ein möglicher Überschuss sinnvoll und zum Wohle des Dorfes eingesetzt werden kann, hat sich das OK Bundesfeier 2018 entschieden, einen «Kulturverein Rottenschwil» zu gründen. Am 20. Mai um 19.00 Uhr findet die Gründerversammlung im Gemeindehaus statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. In diesem Verein sind alle willkommen, die diese Idee unterstützen; über Mitarbeit freuen sich die Initianten, diese ist aber nicht Bedingung für einen Beitritt!
Zählung leer stehender Wohnungen per 1. Juni 2019
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zu dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende Objekte bis am 31. Mai 2019 der Gemeindekanzlei (Tel. 056 649 93 49 oder [email protected]) mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Papiersammlung
Die nächste Papiersammlung wird am Samstag, 18. Mai 2019 durchgeführt. Wir bitten Sie, die Bündel wie gewohnt gut verschnürt (max. 5 kg) bis 8.00 Uhr am Strassenrand bereitzustellen. Zur Erinnerung:
Papier und Karton sind getrennt zu bündeln.
Papier in Papiertaschen kann nicht mitgenommen werden.
Sachen wie Waschmittelverpackungen, Ordner, Milchbeutel und beschichtete oder plastifizierte Säcke sind nicht im Altpapier zu entsorgen.