In Waltenschwil ist die Steuererklärung 2022 fällig
Wie die Gemeinde Waltenschwil mitteilt, ist die Steuererklärung 2022 in März beziehungsweise Juni 2023 fällig.

In diesen Tagen wird die Steuererklärung 2022 verschickt. Die Software EasyTax 2022 steht ab sofort auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download bereit; die EasyTax-CD wird nicht mehr produziert und bereitgestellt.
Unselbstständig Erwerbende sowie Rentner müssen die Steuererklärung bis 31. März 2023 abgeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2023.
Online kann man die Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen.
Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehnstellige Adressnummer und der siebenstellige Code benötigt. Diese Angaben befinden sich auf dem zugestellten Umschlagbogen.
Hinweise zu beachten
Um eine effiziente Eingangsbewirtschaftung der Steuererklärungen gewährleisten zu können, wird die Bevölkerung gebeten, keine doppelseitigen EasyTax-Ausdrucke und keine Bostitches/Büroklammern zu verwenden und, wenn möglich, nur Belegkopien einzureichen.
Die Originalbelege werden nach dem Einlesen vernichtet und folglich nicht mehr retourniert.
Bei Fragen steht das Steueramt Waltenschwil gerne zur Verfügung.