In Waltenschwil besteht eine Meldepflicht für Einwohner
Wie die Gemeinde Waltenschwil berichtet, gilt für die Meldepflicht gegenüber der Einwohnerkontrolle eine Frist von 14 Tagen.

Die Einwohnerkontrolle erinnert alle Einwohner sowie die Liegenschaftsbesitzer und Verwalter an ihre Meldepflicht. Gemäss Register- und Meldegesetz sind Personen, die in der Gemeinde einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründen, gegenüber der Einwohnerkontrolle meldepflichtig.
Dabei ist auch ein Umzug innerhalb der Gemeinde meldepflichtig. Ebenfalls sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder andere Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, der Einwohnerkontrolle ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.
Für die genannte Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen. Bei Nichtbefolgen der Meldepflicht trotz Aufforderung kann der Gemeinderat Bussen bis zu 500 Franken aussprechen.