Feuerwerk

Gemeinde Waltenschwil: Feuerwerk 1. August

Das Abbrennen von Feuerwerk ist der Kat. 1 bis 3 ohne Bewilligung nur am 1. August und am 31. Dezember unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehren gestattet.

Feuerwerk
Feuerwerk - AFP/Archiv

Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Waltenschwil ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kat. 1 bis 3 ohne Bewilligung nur am 1. August und am 31. Dezember und nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehren gestattet. Der Abbrand der Kat. 4 untersteht in jedem Fall der Bewilligungspflicht durch die kantonale Behörde. Die Bevölkerung wird ersucht, diese Regelungen zwingend einzuhalten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

lina peak
119 Interaktionen
Dorf ist gespalten
Lara Gut-Behrami
88 Interaktionen
Das sagt Nau

MEHR FEUERWERK

Brandenburger Tor in Berlin
2 Interaktionen
Silvesterfeier
Siegerehrung Squash
Squash
Feuerwerkskörper
15 Interaktionen
Zürich
Zürich Openair
6 Interaktionen
Voller Erfolg

MEHR AUS LENZBURG

Bremgarten
Reinach AG
Meisterschwanden
Meisterschwanden
Velo
5 Interaktionen
Seengen AG