Feuerungskontrolle und Baukontrolle von Anlagen in Sins
In der Gemeinde Sins liegt ab 1. Januar 2022 der Unterhalt von Feuerungsanlagen in der Eigenverantwortung der Eigentümer.

Per 1. Januar 2022 liegt der Unterhalt von Feuerungsanlagen in der Eigenverantwortung der Eigentümer. Sie können die Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren. Ebenso sind die Eigentümer verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierten Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen.
Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und wenn nötig, die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Aargauer Kaminfeger.
Aargauische Fachpersonen können künftig im gesamten Kantonsgebiet tätig sein
Aargauische (und auch auswärtige) Fachpersonen für Kaminfegerarbeiten können künftig im gesamten Kantonsgebiet tätig sein, sofern sie in der von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geführten öffentlichen Liste eingetragen sind.
Die AGV nimmt Fachpersonen auf deren Gesuch hin in die Liste auf, sofern sie mindestens über die Kompetenzen als Kaminfegermeister mit eidgenössischem Diplom, als Kaminfeger-Vorarbeiter mit eidgenössischem Fachausweis oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
Die Aufsicht des Gemeinderats über das Kaminfegerwesen entfällt, nicht hingegen die Aufsicht des Gemeinderats über den Brandschutz im Gemeindegebiet. Der Gemeinderat Sins hat als kommunaler Feuerungskontrolleur und Baukontrolleur für Feuerungsanlagen der Gemeinde Sins Herr Rolf Zimmermann, Kaminfegermeister, Obfelden, als Leistungserbringer beauftragt.










