COVID-19-Massnahmen im Gemeindehaus Meisterschwanden

Die Verwaltung bleibt weiterhin geöffnet. Das Personal ist aber, wenn immer möglich, im Homeoffice.

Gemeindeverwaltung Meisterschwanden
Gemeindeverwaltung Meisterschwanden - Gemeinde Meisterschwanden

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 13. Januar 2021, Änderungen bzw. Verschärfungen der aktuellen COVID-19-Verordnungen beschlossen. Diese treten am Montag, 18. Januar, in Kraft und dauern bis mindestens Sonntag, 28. Februar 2021.

Aus diesem Grund wurde nun auch das Schutzkonzept für die Gemeindeverwaltung überarbeitet. Für das Gemeindehaus in Meisterschwanden gelten ab Montag, 18. Januar 2021, folgende Anpassungen:

- Die Verwaltung bleibt weiterhin geöffnet. Das Personal ist aber, wenn immer möglich, im Homeoffice.

- Die Bevölkerung wird daher angehalten, mit den jeweiligen Abteilungen via Telefon oder E-Mail Kontakt aufzunehmen.

- Ist ein Schalterbesuch zwingend notwendig, ist vorgänig einen Termin zu vereinbaren. Damit die zuständige Person auch vor Ort und nicht im Homeoffice ist.

- Die bisherigen Schutzbestimmungen wie Maskenpflicht und Desinfektion der Hände sind weiterhin einzuhalten.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch im Onlineschalter angeboten werden. Nutzen Sie diesen.

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