Buttwil

    Buttwil klärt wegen Sorgfalts- und Reinigungspflicht auf

    Nau.ch Lokal
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    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Buttwil informiert, werden die Einwohner zur Sorgfalts- und Reinigungspflicht der Strassen und Wege ausserhalb der Bauzone angehalten.

    Menschen überqueren eine Strasse. (Symbolbild) - Keystone

    Im Hinblick auf die bevorstehende Bewirtschaftung der Felder und Kulturen macht der Gemeinderat auf folgende Bestimmungen des Reglements über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke (Unterhaltsreglement) aufmerksam.

    Öffentliche Strassen und Wege sind mit beidseitigem Bankett ausgemarkt. Dieses Bankett muss bewachsen sein und soll notfalls gemäht, nicht aber mit Herbizid behandelt werden. Bei der Bodenbearbeitung ist gegenüber dem Strassenmarch ein Abstand von mindestens 50 Zentimeter einzuhalten. Zudem dürfen die Wege nicht als Wendeplatz benützt werden.

    Für das sofortige Reinigen der Fahrbahn nach bewirtschaftungsbedingter Verschmutzung ist der Verursacher verantwortlich. Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, Schäden – auch selbst verursachte – unverzüglich dem Gemeinderat zu melden. Beschädigungen oder Veränderungen von March- und Vermessungszeichen sind durch den Nachführungsgeometer auf Kosten des Verursachers zu beheben.

    Die Landbewirtschafter werden gebeten, Sorge zu den öffentlichen Meliorationswerken zu tragen. Die geltenden Vorschriften sind im Interesse eines guten Zustandes des Flurwegnetzes zu beachten und einzuhalten.

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