Wohlen (AG)

Freiämter- und Friedhofstrasse werden umfassend saniert

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Wohlen,

Die Freiämter- und Friedhofstrasse in der Gemeinde Wohlen werden ab 17. August saniert. Bis Juni 2028 gilt dort ein Einbahnregime in Fahrtrichtung Kreisel Farn.

Signalleuchte Absperrung Bauarbeiten Strassensperre Strassensperrung
Wegen Strassenarbeiten kommt es zu Verkehrsbehinderungen. - Pixabay

Der Baustart für die Sanierung und Umgestaltung der Freiämter- und Friedhofstrasse (K363) erfolgt im August 2026, berichtet die Gemeinde Wohlen AG. Die Strassensanierung sowie die Erneuerung der Werkleitungen werden in zwei Hauptbauphasen ausgeführt. Während der gesamten Bauzeit gilt auf der Freiämter- und Friedhofstrasse ein Einbahnregime in Fahrtrichtung Kreisel Farn (Dorf auswärts).

Die Abteilung Tiefbau saniert und gestaltet die Freiämter- und Friedhofstrasse (K363) vom Kreisel Farn bis zur Waltenschwilerstrasse auf einer Länge von rund 970 Metern. Parallel dazu werden durch die jeweiligen Werkeigentümer die Schmutzwasserkanalisation, die Bachleitung sowie die Werkleitungen für Wasser und Strom erneuert. Ebenfalls ersetzt werden die öffentliche Beleuchtung sowie die Netzanlagen von Sunrise und Swisscom.

Mit der Einrichtung der Installationsplätze und den Vorbereitungsarbeiten wird am 17. August 2026 begonnen. Die erste Woche dient ausschliesslich den Vorbereitungsarbeiten.

Sanierung erfolgt in mehreren Etappen

Die eigentlichen Bauarbeiten starten am 24. August 2026 mit der 1. Bauphase im Abschnitt Untere Farnbühlstrasse bis Kreisel Farn. In einem ersten Schritt werden die neue Schmutzwasserkanalisation sowie die Bachleitung quer zur Freiämterstrasse erstellt.

Ab Oktober 2026 wird der Baustellenperimeter bis zum Knoten Aargauerstrasse erweitert. Die erste Bauphase dauert voraussichtlich bis Mai 2027. Anschliessend folgt die Bauphase 2 im Abschnitt Aargauerstrasse bis Waltenschwilerstrasse 8. Der Abschluss sämtlicher Arbeiten ist für Juni 2028 vorgesehen.

Aufgrund der Platzverhältnisse und der Verkehrssituation erfolgt die Umsetzung in zwei Hauptbauphasen mit jeweils zwei bis vier Etappen pro Fahrspur. Dank dieses Bauphasenkonzepts und dem gleichzeitigen Einsatz von zwei bis drei Arbeitsgruppen kann die Gesamtbauzeit um rund sechs Monate verkürzt werden gegenüber der herkömmlichen Bauweise mit Lichtsignalanlagen.

Verkehr wird grossräumig umgeleitet

Während der gesamten Bauzeit gilt auf der Freiämter- und Friedhofstrasse ein Einbahnregime in Fahrtrichtung Kreisel Farn (Dorf auswärts). Für die Erstellung der Bachleitung und der Kanalisation muss die Zufahrt zur Unteren Farnbühlstrasse Nord vom 24. August bis voraussichtlich Mitte Oktober 2026 gesperrt werden.

Die Zufahrt erfolgt während dieser Zeit über die Villmergerstrasse beziehungsweise über das Provisorium der Oberen Farnbühlstrasse. Die Zufahrt Untere Farnbühlstrasse Süd wird zirka von Mitte Dezember 2026 bis Anfang März 2027 gesperrt. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Für den Verkehr nach Wohlen Süd wird während der gesamten Bauzeit eine grossräumige Umleitung signalisiert. Diese führt ab dem Kreisel Farn über die Lidl-Kreuzung, die Villmergerstrasse, die Zentralstrasse sowie den Kreisel Rex/Wohlerhof/Bären bis zum Postplatz.

Sichere Wege und angepasste Busführung

Die Baustelle kann während der gesamten Bauzeit sicher zu Fuss passiert werden. In jedem Bauabschnitt wird ein geschützter und entsprechend signalisierter Fussgängerkorridor eingerichtet.

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere der Schulkinder – hat für die Bauherrschaft und alle am Bau Beteiligten oberste Priorität. Sämtliche Wanderwege sowie deren Querungen bleiben während der gesamten Bauzeit zugänglich.

In der Bauphase 1 wird die Buslinie 342 Richtung Büttikon ab Anfang Oktober 2026 für die Fahrt zum Bahnhof über die Untere Farnbühlstrasse umgeleitet. Bis zu diesem Zeitpunkt verkehrt der Bus auf seiner gewohnten Route. Bitte beachten Sie die Informationen und Hinweistafeln an den Bushaltestellen.

Zugang zu den Liegenschaften

Die Zugänge zu den Liegenschaften bleiben während der gesamten Bauzeit grundsätzlich gewährleistet. Sollte es vorübergehend zu Einschränkungen kommen, werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig durch die Bauleitung oder den Polier informiert. Falls erforderlich, werden Ersatzparkplätze zur Verfügung gestellt.

Während der ersten beiden Etappen der Bauphase 1 bleibt die Radroute Nr. 672 uneingeschränkt befahrbar. Ab Dezember 2026 wird voraussichtlich eine Umleitung erforderlich. Über die geänderte Verkehrsführung wird rechtzeitig in einem weiteren Informationsschreiben informiert.

Die Kehricht- und Grünabfuhr erfolgt zu den üblichen Terminen und an den gewohnten Standorten. Bei Einschränkungen stellt die Bauunternehmung die Abholung an einem zugänglichen Ort sicher.

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