1. August-Feuerwerk: Besenbüren bittet um Vorsicht

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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Besenbüren informiert, wird gebeten, Feuerwerke nicht in Wohnsiedlungen oder in der Nähe von Ställen oder weidenden Tieren zu zünden.

Blick auf die Gemeinde Besenbüren.
Blick auf die Gemeinde Besenbüren. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Abbrennen von Feuerwerk ist gemäss § 16 Abschnitt eins des Polizeireglements ohne besondere Bewilligung an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sowie der aktuellen Waldbrandgefahrenlage gestattet.

Die Gemeinde Besenbüren bittet insbesondere darauf zu achten, Feuerwerke nicht in Wohnsiedlungen oder in der Nähe von Ställen oder weidenden Tieren zu zünden.

Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist immer bewilligungspflichtig (§ 16 Abschnitt zwei des Polizeireglements).

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