Wie die Gemeinde Affeltrangen mitteilt, werden die Bürger gebeten, wie gewohnt die Sträucher und Bäume entsprechend den Anforderungen zurückzuschneiden.
Hecke
Eine Frau schneidet ihre Hecke zurück. - Pixabay
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Das Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Thurgau fordert Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen, Wegen und Trottoirs grenzen, auf, alle Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden.

Dies dient der Übersicht im Strassenverkehr und damit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.

Verkehrszeichen und Beleuchtungen dürfen nicht überwachsen sein

Dabei ist zu beachten, dass im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen Pflanzungen und landwirtschaftliche Kulturen eine maximale Höhe von 80 Zentimeter über Fahrbahn erreichen dürfen.

Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf 4,50 Meter lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf 2,50 Meter lichte Höhe zu stutzen.

Seitlich hat der Rückschnitt auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

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