Globale Unsicherheit – Veraltete Schutzanlagen im Fokus
Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage sind Schutzbauten von grosser Bedeutung. Auch in Münchwilen müssen veraltete Anlagen nun ersetzt werden.

Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage sind Schutzbauten von grosser Bedeutung, wie die Gemeinde Münchwilen schreibt.
Damit der Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohnerin oder oder Einwohner» weiterhin gewährleistet werden kann, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 entsprechende Änderungen in der Zivilschutzverordnung gutgeheissen.
Kernpunkte sind der Ersatz von Schutzraumkomponenten am Ende der Lebensdauer, die Anpassung der Schutzraumbaup icht sowie die Erhöhung der Ersatzbeiträge.
Der Bundesrat hat daher entschieden, in zwei Schritten vorzugehen. Zum einen will er den Werterhalt der bestehenden Infrastruktur sicherstellen. Zum anderen will er das Netzwerk der Schutzbauten weiterentwickeln und prüfen, welche Infrastrukturen sich als alternative Schutzeinrichtungen eignen würden.
Auswirkungen auf die periodische Schutzraumkontrolle in Münchwilen
Bei privaten und öffentlichen Schutzräumen, welche vor über 40 Jahren erstellt wurden, haben die Schutzraumkomponenten und die Ausrüstung wie Belüftungssysteme, Schutzfilter, Explosionsschutzventile, Luftleitungskomponenten, Kunststoffe, Gummidichtungen, gas- und druckdichte Durchführungen von Schutzabschlüssen, Elektrokomponenten, sanitäre Komponenten, Liegestellen und Trockenklosetts, Notstrom, Panzertüren etc. die Lebensdauer bereits überschritten und entsprechen auch nicht mehr dem Stand der Technik.
Eine Funktionstüchtigkeit kann in den meisten dieser Anlagen nicht mehr gewährleistet werden.
Deshalb werden die Eigentümer dieser Schutzräume aufgefordert, die veralteten Anlagen zu ersetzen. Die Kosten für den Ersatz von Belüftungssystemen werden durch die Politische Gemeinde getragen, beziehungsweise aus Ersatzbeiträgen finanziert.
Auswirkungen auf Baugesuche
Baugesuche, welche ab dem 1. Januar 2026 bei der Gemeinde eingereicht werden, sind somit nach dem neuen Recht zu beurteilen. Neu beträgt die Schutzraum-Ersatzabgabe 1400 Franken pro Platz, an Stelle der bisherigen 800 Franken.
Zudem unterstehen An-, Um-, und Aufbauten ebenfalls einer Ersatzabgabepflicht. Infolgedessen müssen alle Baugesuche von An-, Um-, und Aufbauten ebenfalls über die Baugesuchszentrale des Kantons eingereicht und durch das Amt für Bevölkerungsschutz des Kantons Thurgau beurteilt werden.
Bauten mit weniger als 38 Zimmern werden nicht automatisch mit einer Ersatzabgabe abgehandelt, sondern es müssen auch wieder in kleineren Bauten Schutzräume erstellt werden.
Für Projektänderungen von bewilligten oder in Bau be ndlichen Vorhaben gilt jedoch weiterhin die «alte» Ersatzabgabe von 800 Franken. Führt die Projektänderung so weit, dass ein neues Baugesuch eingereicht werden muss, ist neues Recht anzuwenden. Somit ist es besonders wichtig, dass keine Ersatzbeiträge bei Erteilen der Baubewilligung in Rechnung gestellt werden, sondern erst bei Baubeginn.






