Aadorf überprüft Sondernutzungspläne
Durch die Revision der Sondernutzungspläne schafft die Gemeinde Aadorf mehr Rechtssicherheit. Bestehende Rechte bleiben dabei weiterhin gesichert.

Wie die Gemeinde Aadorf mitteilt, überprüft die Gemeinde aktuell ihre bestehenden Sondernutzungspläne. Dabei handelt es sich insbesondere um Gestaltungspläne und Baulinienpläne.
Diese Überarbeitung erfolgt aufgrund eines kantonalen Auftrags. Gemäss § 122 des Planungs- und Baugesetzes müssen alle bestehenden Sondernutzungspläne innert 15 Jahren an das neue Recht angepasst oder aufgehoben werden .
Ziel dieser Überprüfung ist es, die Planungen an die heutigen gesetzlichen Grundlagen anzupassen, die bestehenden Instrumente zu vereinfachen und überholte oder nicht mehr notwendige Pläne aufzuheben. Insgesamt wurden in der Gemeinde Aadorf 29 Sondernutzungspläne geprüft.
Mitwirkung als wichtiger Planungsschritt
Die Mitwirkung ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess. Sie ermöglicht es der Bevölkerung, sich frühzeitig über die geplanten Änderungen zu informieren und eigene Hinweise oder Anliegen einzubringen.
Die Rückmeldungen aus der Mitwirkung werden sorgfältig geprüft und fliessen, soweit sinnvoll, in die weitere Bearbeitung ein. Im Anschluss daran folgt die öffentliche Auflage, bevor die definitiven Beschlüsse durch den Gemeinderat und die Genehmigung durch den Kanton erfolgen.
Nicht mehr benötigte Pläne werden aufgehoben
Im Rahmen der Überprüfung zeigt sich, dass ein grosser Teil der älteren Gestaltungspläne heute nicht mehr notwendig ist. Viele dieser Gebiete sind bereits vollständig überbaut und die ursprünglichen Ziele der Planung wurden erreicht.
Entsprechend ist vorgesehen, verschiedene Gestaltungspläne aufzuheben, unter anderem in den Gebieten Dorfplatz Wittenwil, Oberdorf Häuslenen, Châtel, Matthof, Neuwis, Alt Chlooster oder Steig Ifang. Andere Pläne, insbesondere neuere oder solche mit einer weiterhin bestehenden Gestaltungsplanpflicht, sollen dagegen erhalten bleiben.
Dazu gehören beispielsweise die Gebiete Langfurri, Buechwis, Herrenwiese, Wasserfurri oder Brüel. In einzelnen Fällen ist vorgesehen, die Situation zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vertieft zu prüfen.
Auch bei den Baulinienplänen wird differenziert vorgegangen. Einzelne Pläne werden angepasst oder überprüft, während andere weiterhin bestehen bleiben, wenn sie eine wichtige Funktion für die räumliche Ordnung erfüllen. Eine detaillierte Übersicht aller betroffenen Pläne ist im Planungsbericht ersichtlich.
Klare Kriterien für Anpassung oder Aufhebung
Die Entscheidung, ob ein Plan aufgehoben, beibehalten oder angepasst wird, erfolgt anhand klarer Kriterien. Ein Gestaltungsplan kann insbesondere dann aufgehoben werden, wenn das Gebiet bereits überbaut ist, der ursprüngliche Zweck erfüllt wurde und keine besonderen öffentlichen Interessen mehr bestehen.
Zudem spielen die heutigen Regelungen im Baureglement eine wichtige Rolle, da diese viele Inhalte bereits ausreichend abdecken. Ein Plan wird hingegen beibehalten, wenn er noch aktuelle Vorgaben enthält, eine Gestaltungsplanpflicht besteht oder zukünftige Entwicklungen weiterhin gesteuert werden sollen. Anpassungen erfolgen dort, wo einzelne Inhalte nicht mehr dem heutigen Recht entsprechen oder präzisiert werden müssen.
Die Überprüfung hat auch Auswirkungen auf einzelne Themenbereiche. So können mit der Aufhebung eines Gestaltungsplans Vorgaben zur Bepflanzung oder zu Bäumen wegfallen, sofern diese nicht anderweitig gesichert sind. Neue Bauvorhaben richten sich in solchen Fällen nach den allgemeinen Bestimmungen des Baureglements.
Ebenso ist sicherzustellen, dass bestehende Rechte wie Zufahrten, Wege oder Näherbaurechte weiterhin klar geregelt sind. Falls notwendig, werden diese privatrechtlich, beispielsweise im Grundbuch, gesichert. Für bestehende Gebäude gilt in jedem Fall die Besitzstandsgarantie.
Zeitgemässe Planungsgrundlagen für Aadorf
Mit der Überprüfung der Sondernutzungspläne schafft die Gemeinde Aadorf klare und zeitgemässe Planungsgrundlagen. Gleichzeitig werden die bestehenden Instrumente vereinfacht und die Rechtssicherheit für Eigentümer verbessert.
Die Mitwirkung bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, diesen Prozess aktiv mitzugestalten und zur Weiterentwicklung der Gemeinde beizutragen.










