Moutier will Kanton Bern Einblick ins Stimmregister gewähren

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Moutier,

Der Gemeinderat von Moutier hat grundsätzlich nichts dagegen, dem Kanton Bern bis auf weiteres Einblick in sein Stimmregister zu gewähren. Doch vorher wollen die Stadtbehörden mit dem Kanton noch ein Gespräch über die Datensicherheit führen.

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Das Rathaus der Stadt Moutier BE, die im Zentrum der Jurafrage steht. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Im Kern widersprechen wir der Forderung des Kantons nicht, wie Valentin Zuber, Präsident der gemeinderätlichen Delegation für die Jurafrage, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Der Gemeinderat habe der Berner Regierung in diesem Sinn einen Brief geschickt, wie Zuber ausführte.

Der Regierungsrat hatte kürzlich gefordert, dass die Stadt Moutier der bernischen Staatskanzlei bis auf weiteres Zugang zu den Daten des Stimmregisters gewähren soll. Die Regierung hält diese Massnahme für notwendig, damit eine neuerliche Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier über jeden Zweifel erhaben ist.

Die Forderung nach Einblick ins Stimmregister formulierte der Kanton, nachdem das bernische Verwaltungsgericht gravierende Rechtsverstösse bei der ersten Abstimmung im Juni 2017 festgestellt hatte. Es gab Anhaltspunkte auf Abstimmungstourismus. So waren im Stimmregister von Moutier Personen aufgeführt, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben.

Kommende Woche wollen sich nun die Gemeinde und der Kanton Bern treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Um die Kantonszugehörigkeit von Moutier wird seit Jahrzehnten gerungen. In der Stadt stehen sich zwei praktisch gleich schwere Lager gegenüber: die Autonomisten, die einen Wechsel zum Kanton Jura wollen und die Proberner, die beim Kanton Bern verbleiben wollen.

Im Juni 2017 entschied sich an der Urne eine hauchdünne Mehrheit für einen Wechsel zum Kanton Jura. Doch gegen diesen Urnengang gingen Beschwerden ein.

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras untersuchte den Fall und stellte schwere Regelverstösse fest und erklärte die Abstimmung für ungültig. Das Urteil wurde ans bernische Verwaltungsgericht weitergezogen. Es kam zu den selben Schlüssen wie die Vorinstanz.

Die autonomistische Seite verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Stattdessen solle so rasch wie möglich eine zweite Abstimmung durchgeführt werden, so die neue Forderung.

Der Kanton Bern hat sich im November zu den Bedingungen für eine mögliche zweite Abstimmung geäussert und dabei auch eine Dauerkontrolle des Stimmregisters von Moutier verlangt.

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