Schupfart

Die Gemeinde Schupfart ruft zum Pflanzenrückschnitt auf

Wie die Gemeinde Schupfart mitteilt, sind Grundstückbesitzer an Strassen verpflichtet, ihre auf die Strasse überhängenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Schupfart
Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof

Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Einmündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtsverhältnisse ungenügend sind.

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4,5 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinreichen.

Über Gehwege muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen.

Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Dirk Baier Staatsverweigerer
814 Interaktionen
NDB schaltet sich ein
Chris Oeuvray.
129 Interaktionen
Boomer-Narzissmus

MEHR SCHUPFART

Schupfart
2 Interaktionen
Gemeinde
Schupfart
Schupfart
Schupfart
Schupfart

MEHR AUS FRICKTAL

nk pajde
2 Interaktionen
Rakitic-Club
AKW Beznau
2 Interaktionen
Weitergang
Obermumpf